Ohne besondere Angabe
Fliegerei ist automatisch mitversichert. Sie müssen Ihre fliegerische Tätigkeit im Antrag weder gesondert angeben noch einzeln einschließen lassen.
Pilotenunfallversicherung
Ob Hängegleiter, Segelflug, Hubschrauber, SEP, MEP oder Verkehrsluftfahrt: Fliegerei ist bei uns immer mitversichert – ohne gesonderte Angabe im Antrag und unabhängig davon, ob Sie privat oder beruflich fliegen.
Seltene Besonderheit am Markt
Sie müssen Ihre fliegerische Tätigkeit nicht gesondert im Antrag angeben. Fluggerät, Lizenz, Flugstunden sowie private oder berufliche Nutzung ändern nichts am Einschluss.
Ihr tatsächlicher Beitrag und die passende Absicherung hängen unter anderem von Beruf, Versicherungssumme und persönlichem Bedarf ab. Ihre fliegerische Tätigkeit ist unabhängig von Fluggerät und Nutzung immer mitversichert.
Was Pilotinnen und Piloten wissen sollten
Sie schützt die versicherte Person bei unfallbedingter Invalidität – auch beim Fliegen. Dafür sind weder eine besondere Angabe im Antrag noch eine Prüfung von Lizenz, Fluggerät oder Nutzung erforderlich.
Fliegerei ist automatisch mitversichert. Sie müssen Ihre fliegerische Tätigkeit im Antrag weder gesondert angeben noch einzeln einschließen lassen.
Diese Pilotenunfallversicherung folgt der versicherten Person. Sie ist nicht dasselbe wie eine Sitzplatz-Unfallversicherung innerhalb der Luftfahrzeugpolice.
Fluggerät, Lizenz, Flugstunden und Einsatzprofil spielen für den Einschluss keine Rolle. Private Luftsportler und Berufspiloten sind gleichermaßen versichert.
Die Leistung knüpft an die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung an. Ein medizinisch bedingter Lizenzverlust ist ein anderes Risiko und gehört zur Loss-of-Licence-Beratung.
Mit P500-Progression und – falls vereinbart – TopSchutz kann die Kapitalleistung bei hohen Invaliditätsgraden deutlich über der Grundsumme liegen.
Im Mittelpunkt stehen Ihr Beruf, die gewünschte Versicherungssumme und Ihr persönlicher Absicherungsbedarf – nicht Ihr Flugprofil.